Gebührenordnung für kirchliche Archive
Anlage zu § 3 Abs. 2 Gebührenordnung
Gebührentafel
1
Für
die Benutzung von Archivgut in den € 4,00
Diensträumen
für private und gewerbliche
Zwecke (§
3 Abs. 1 Nr. 1) bis zu 1 Tag
2 Bei
Inanspruchnahme des Archivs für schriftliche €
10,00 bis 40,00
Auskünfte und die Anfertigung von
Regesten und
Abschriften
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2 a und b) je
angefangene halbe Stunde
3 Für die Ausstellung und Beglaubigung
(§3 Abs. 1 Nr. 3):
3.1 Ausfertigung
einer beglaubigten Urkunde € 3,00
3.2 Beglaubigung
einer Fotokopie oder Abschrift € 3,00
4 Bei Inanspruchnahme des Archivs
für Versand € 7,00
von Archivgut (§ 3 Abs. 1 Nr. 4)
je Sendung
5 Für das Recht der Wiedergabe oder
Reproduktion
von Archivgut (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) werden im Einzelfall
Vereinbarungen getroffen, wobei die Höhe der
Gebühr sich an der Art des Archivgutes, dem
Veröffentlichungsmedium sowie der Auflagenhöhe
orientiert.
6 Für die Anfertigung von Reproduktionen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6) durch Mitarbeiter:
6.1 Für die
Anfertigung von Fotokopien
in DIN A 4 €
0,20
in DIN A 3 €
0,40
6.2 Für
Rückvergrößerungen auf dem Lese-
Druckgerät/Readerprinter € 0,60
7 Für die Anfertigung von Reproduktionen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6) durch die
Benutzenden selbst:
7.1 bis DIN A
4 € 0.10
7.2 bis DIN A 3
€ 0,20